Jede Ehe, die vor einem Standesamt geschlossen wurde, kann durch eine Scheidung aufgelöst werden. In einigen Ländern ist dazu kein Anwalt nötig und das zuständige Gericht kann auch ohne juristischen Beistand eine rechtsgültige Entscheidung treffen. Um diese Entscheidung für eine erneute Eheschließung, eine Einbürgerung oder andere behördliche Vorgänge belegbar zu machen, erfolgt nach der Bekanntgabe des Scheidungsurteils das Ausstellen der Scheidungsurkunde.