Beglaubigte Übersetzungen in Luxemburg
Beglaubigte Übersetzungen, die für ein Gericht, eine Behörde oder Hochschule bestimmt sind, müssen in Luxemburg in vielen Fällen von einem offiziellen (vereidigten) Übersetzer angefertigt werden.
In den meisten Fällen handelt es sich bei beglaubigten Übersetzungen um Dokumente wie:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Sterbeurkunde
- Gerichtsurteil
- Maturazeugnis
- Hochschulzeugnis
- Führerschein
- Führungszeugnis
- und viele andere Dokumente
ViaVerbia Luxemburg verfügt über ein umfassendes Netzwerk von vereidigten Übersetzern für viele europäische und außereuropäische Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Tschechisch, Kroatisch, Ukrainisch, u.a. Eine schnelle und zuverlässige Bearbeitung Ihrer Dokumente ist somit garantiert.
Wünschen Sie ein Preisangebot für Ihre beglaubigte Übersetzung?
Ohne großen Aufwand erhalten Sie Ihr Angebot für eine beglaubigte Übersetzung, indem Sie uns Ihre Dokumente per E-Mail schicken. So können wir Ihre Anfrage schnellstens bearbeiten.
Sie können auch unser Online-Formular zur Anfrage nutzen.
FAQ zu beglaubigten Übersetzungen
Wann ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich?
Für die meisten rechtlichen und gerichtlichen Verfahren in einer anderen Sprache (Unternehmensgründung im Ausland, Anerkennung einer Heiratsurkunde usw.) benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung.
Welche Dokumente können mit Beglaubigung übersetzt werden?
Alle offiziellen Dokumente können mit Beglaubigung übersetzt werden: Ausweispapiere, Führerscheine, Zeugnisse, Diplome, Geburtsurkunden, Strafregisterauszüge usw.
Wie lang sind die Lieferzeiten für eine beglaubigte Übersetzung?
Beglaubigte Übersetzungen dauern oft länger als normale Übersetzungen, da nur wenige Übersetzer dafür qualifiziert sind und sie in der Regel per Post verschickt werden müssen. Die Lieferzeiten hängen auch vom Thema und der Anzahl der Wörter ab. Schicken Sie uns Ihr Dokument und wir werden Ihnen ein Angebot mit Preis und Bearbeitungszeit unterbreiten.
In welchem Format wird mir die beglaubigte Übersetzung zugesandt?
In den meisten Ländern wird die beglaubigte Übersetzung per Post verschickt. In einigen Ländern, z. B. im Vereinigten Königreich, wird das beglaubigte Dokument nur per E-Mail versandt.