ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON VIAVERBIA BENELUX SARL (LUX)

1. September 2020

Geänderte Fassung vom 30. Juni 2022

 

I. RECHTLICHE INFORMATIONEN

Dem Kunden werden vor der Erbringung von Dienstleistungen die folgenden rechtlichen Informationen mitgeteilt:

a) Name des Dienstleisters: VIAVERBIA BENELUX.

b) Rechtsform: Sarl nach luxemburgischem Recht.

c) Anschrift und Firmensitz: 61, Gruuss-Strooss, L-9991 Weiswampach.

d) E-Mail: info@viaverbia.lu.

e) Handelsregister-Nummer: B137631

f) Allgemeine Geschäftsbedingungen: siehe unten.

g) Andere Sprachen, in denen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verfügbar sind: FR, EN.

h) Vertragsklauseln über das auf den Vertrag anwendbare Recht und die zuständige Gerichtsbarkeit: Artikel 15, 17 und 22 der AGB.

i) Gegenstand der Dienstleistung: siehe Abschnitt „Definition der Dienstleistungen“ in Artikel 1 der AGB und Artikel 2 der AGB.

j) Versicherungen: ALLIANZ über ALPHATRAD FRANCE

 

II. GEMEINSAME BESTIMMUNGEN FÜR ALLE KUNDEN

ARTIKEL 1: DEFINITIONEN

Im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten die folgenden Definitionen:

VIAVERBIA BENELUX oder Dienstleister: Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Kapital von 12.500 €, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister unter der Nummer B 137631, mit Sitz in 61, Gruuss-Strooss in Weiswampach, L-9991, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Frédéric IBANEZ.

Geschäftskunde / Unternehmen: jede natürliche oder juristische Person, ob öffentlich oder privat, die, auch durch eine andere Person, die in ihrem Namen oder für ihre Rechnung handelt, zu Zwecken handelt, die in den Rahmen ihrer kommerziellen, industriellen, handwerklichen oder freiberuflichen Tätigkeit fallen, und die mit VIAVERBIA BENELUX einen Vertrag abschließt.

Verbraucherkunde: jede natürliche Person, die gemäß Artikel L. 010-1. des luxemburgischen Verbrauchergesetzbuches (Code de la consommation) mit VIAVERBIA BENELUX einen Vertrag zu Zwecken abschließt, die nicht in den Rahmen ihrer kommerziellen, industriellen, handwerklichen oder freiberuflichen Tätigkeit fallen.

Kunde: bezeichnet unterschiedslos den Geschäftskunden und den Verbraucherkunden, mit dem VIAVERBIA BENELUX einen Vertrag abschließt, der die Dienstleistung oder den Service gemäß den vorliegenden AGB zum Gegenstand hat.

Dienstleistung(en)/Leistung(en): die Übersetzungs-, Dolmetsch-, Telefon- oder Videokonferenzdolmetsch-, Synchronisations- (Voice-over und Off-Voice), Untertitelungs- und Audiodateien-Transkriptionsarbeiten, die VIAVERBIA BENELUX dem Kunden im Rahmen eines Angebots oder eines zwischen VIAVERBIA BENELUX und dem Kunden geschlossenen Vertrags anbietet. 

Vertrag: der zwischen VIAVERBIA BENELUX und dem Kunden geschlossene Vertrag, dessen Gegenstand die Erbringung der Dienstleistung(en) durch VIAVERBIA BENELUX ist.

 

ARTIKEL 2: ANWENDUNGSBEREICH – GEGENSTAND - ANNAHME

Die vorliegenden AGB bilden die einzige Grundlage der Beziehung zwischen den Parteien. Sie sind auf der Website von VIAVERBIA BENELUX einsehbar: https://viaverbia.lu/.

Sie haben den Zweck, die Bedingungen festzulegen, unter denen VIAVERBIA BENELUX dem Kunden, der einen diesbezüglichen Auftrag über die Website https://viaverbia.lu/, per E-Mail oder über einen direkt an VIAVERBIA BENELUX adressierten Papierträger erteilt, die Dienstleistungen zur Erbringung von Übersetzungs-, Dolmetsch-, Telefon- oder Videokonferenzdolmetsch-, Synchronisations-, Untertitelungs- und Audiodateien-Transkriptionsarbeiten zur Verfügung stellt.

Der Kunde erklärt, dass er die vorliegenden AGB zur Kenntnis genommen hat und sie vor der Abgabe jeglicher Aufträge, d. h. vor der Annahme eines von VIAVERBIA BENELUX angebotenen Kostenvoranschlags, akzeptiert hat. Die Annahme des Kostenvoranschlags, der die Bestätigung des Auftrags über die Erbringung von Dienstleistungen durch den Kunden darstellt, erfordert die uneingeschränkte und vorbehaltlose Annahme der vorliegenden AGB. Der Kunde bestätigt außerdem, dass er die erforderliche Geschäftsfähigkeit besitzt, um einen Vertrag über die von VIAVERBIA BENELUX angebotenen Dienstleistungen abzuschließen und diese zu erwerben.

Die AGB gelten für alle Angebote, Aufträge, Auftragsbestätigungen, Lieferungen, Dienstleistungen und alle Verträge, die mit dem Dienstleister abgeschlossen werden. Die AGB gelten unter Ausschluss aller anderen allgemeinen Einkaufsbedingungen, einschließlich derjenigen des Kunden.

Eventuelle besondere Bedingungen, die von diesen AGB abweichen, können nur geltend gemacht werden, wenn sie zuvor schriftlich vom Dienstleister akzeptiert wurden.

Wenn mehrere Kunden den Vertrag unterzeichnen, gelten sie als ungeteilte Mitverpflichtete, die gesamtschuldnerisch und in solidum für die Anwendung der AGB haften.

Darüber hinaus wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die vorliegenden AGB Gegenstand späterer Änderungen werden können. In diesem Fall wird VIAVERBIA BENELUX den Kunden mindestens einen Monat vor dem Inkrafttreten der Änderung schriftlich informieren. Sofern der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach dem Versand der schriftlichen Mitteilung Einwände erhebt, wird davon ausgegangen, dass der Kunde die erfolgte Änderung stillschweigend akzeptiert hat.

 

ARTIKEL 3: AUFTRÄGE UND VERTRAGSABSCHLUSS 

Angebote, die von VIAVERBIA BENELUX sowohl mündlich als auch schriftlich gemacht werden, sind nicht bindend. Unter Angeboten sind insbesondere Anlagen wie Preislisten, Broschüren und sonstige Informationen zu den von VIAVERBIA BENELUX angebotenen Dienstleistungen zu verstehen, die dem Kunden schriftlich oder mündlich zur Kenntnis gebracht wurden. Darüber hinaus dienen die Angaben und Hinweise in Katalogen und Werbungen lediglich der Beschreibung der Dienste des Dienstleisters. Nur die Angaben im Vertrag sind bindend.

Der Kunde wählt die Dienstleistungen aus, für die er einen Auftrag erteilen möchte. Es wird darauf hingewiesen, dass die Auswahl und der Kauf einer Dienstleistung in der alleinigen Verantwortung des Kunden liegt. Es obliegt daher dem Kunden, die Richtigkeit des Auftrags zu überprüfen, bevor er ihn schriftlich per E-Mail, Fax oder Post an VIAVERBIA BENELUX sendet. Für alle Fehler/Ungenauigkeiten des Kunden, die eine Anpassung der Dienstleistungen durch VIAVERBIA BENELUX erforderlich machen, gehen etwaige Mehrkosten zu Lasten des Kunden.

Der Verkauf von Dienstleistungen ist erst dann abgeschlossen im Sinne von Artikel 1135-1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (Code civil), wenn ein Kostenvoranschlag erstellt wurde und der Kunde diesen Kostenvoranschlag ausdrücklich mittels eines Bestellformulars akzeptiert und die Anzahlung geleistet hat, die VIAVERBIA BENELUX vom Kunden zur Bestätigung des Auftrags verlangt. Die vom Kunden verlangte Anzahlung kann in keinem Fall als Vorauszahlung bezeichnet werden.

Der Kostenvoranschlag ist 30 Kalendertage gültig, sofern im Kostenvoranschlag nichts anderes angegeben ist. Gemäß den in Artikel 6 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Bedingungen enthält der Kostenvoranschlag die Höhe der vom Kunden zu leistenden Anzahlung, die Ausführungsfrist und die Liefermodalitäten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Kunde, der den Auftrag nicht gemäß den Bedingungen des Kostenvoranschlags von VIAVERBIA BENELUX bestätigt hat, von VIAVERBIA BENELUX nicht die Erbringung der Dienstleistungen, die Gegenstand des Kostenvoranschlags sind, verlangen kann. Darüber hinaus kann die Tatsache, dass der Kunde den Kostenvoranschlag nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem Datum seiner Erstellung durch VIAVERBIA BENELUX bestätigt, eine Anpassung der Frist für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich machen, ohne dass die Änderung der Frist zu einer Entschädigung seitens VIAVERBIA BENELUX führen kann.

 

ARTIKEL 4: BEDINGUNGEN FÜR DIE RÜCKERSTATTUNG DER BEI DER AUFTRAGSBESTÄTIGUNG GELEISTETEN ANZAHLUNG

Jeder vom Kunden in der Form und unter den Bedingungen, die ausdrücklich in Artikel 3 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen sind, bestätigte Auftrag führt zur vollständigen Bezahlung der Dienstleistungen unter den in Artikel 5 der vorliegenden AGB vorgesehenen Bedingungen, ohne dass der Kunde die Möglichkeit hat, von seinem Auftrag zurückzutreten oder ihn zu stornieren und insbesondere die Rückerstattung der bei der Auftragsbestätigung geleisteten Anzahlung zu verlangen.

Sollte VIAVERBIA BENELUX bei der Bestätigung des Auftrags durch den Kunden in der Form und unter den Bedingungen, die ausdrücklich in Artikel 3 der vorliegenden AGB vorgesehen sind, nicht mehr in der Lage sein, die Dienstleistungen gemäß dem vom Kunden übermittelten und akzeptierten Kostenvoranschlag zu erbringen, wird:

  • zuerst dem Kunden ein neuer Kostenvoranschlag unterbreitet, den er annehmen oder ablehnen kann;
  • zweitens und nur in dem Fall, dass der Kunde den neuen Kostenvoranschlag ablehnt, die vom Kunden geleistete Anzahlung sofort zurückerstattet, ohne dass der Kunde Anspruch auf weitere Entschädigungen hat.

 

ARTIKEL 5: PREISE

Die Dienstleistungen werden zu den am Tag der Auftragserteilung gültigen Preisen von VIAVERBIA BENELUX gemäß dem zuvor von VIAVERBIA BENELUX erstellten und vom Kunden unter den in Artikel 3 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Bedingungen akzeptierten Kostenvoranschlag erbracht. Die Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich für Verbraucherkunden inklusive Mehrwertsteuer; für Geschäftskunden verstehen sie sich ohne Mehrwertsteuer. Eine Rechnung wird von VIAVERBIA BENELUX erstellt und dem Kunden bei der Erbringung der bestellten Dienstleistungen ausgehändigt.

VIAVERBIA BENELUX behält sich das Recht vor, die vereinbarten Preise jederzeit vor Abschluss des Vertrages zu ändern. 

Eine Änderung der vereinbarten Preise kann auch jederzeit während der Vertragserfüllung erfolgen, wenn der Kunde den erteilten Auftrag ändert. Bis zur vollständigen Erfüllung des Vertrages ist VIAVERBIA BENELUX berechtigt, die vereinbarten Preise um Kosten zu erhöhen, die aufgrund von Maßnahmen der öffentlichen Hand entstehen. 

VIAVERBIA BENELUX behält sich ausdrücklich das Recht vor, den Preis und die Bedingungen ihrer Leistungen für die von ihr oder einem ihrer Subunternehmer ausgeführten Arbeiten einseitig zu ändern, wenn sich zwischen der Auftragserteilung und der Erbringung der Leistungen ein oder mehrere objektive Preisbestimmungsfaktoren aufgrund vorhersehbarer oder unvorhersehbarer Umstände ändern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Preise von:

- Rohstoffen, Waren, einschließlich ihrer Transportkosten;

- Lohnkosten, Sozialabgaben;

- Dienstleistungen von Subunternehmen;

- Energie, einschließlich der Transport- und Verteilungskosten von Netzbetreibern;

- Steuern und Abgaben, die von regionalen, nationalen, kommunalen, ausländischen Behörden erhoben werden;

- Schwankungen des Preisindexes

Dementsprechend erkennt der Kunde an, dass die angegebenen Preise nicht für die gesamte Laufzeit des Vertrags garantiert werden können. VIAVERBIA BENELUX ist berechtigt, Preiserhöhungen der oben genannten Posten in gleicher Weise weiterzugeben wie eventuelle Preissenkungen. VIAVERBIA BENELUX wird den Kunden mindestens fünfzehn (15) Tage vor Inkrafttreten des neuen Preises schriftlich über diesen informieren.

Wenn der Kunde einer solchen Preisanpassung widersprechen möchte und der Endpreis im Vergleich zu dem Preis, den er zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erwarten konnte, übermäßig hoch wird (was nur bei einer Anpassung von mehr als 30 % der Fall sein kann), hat der Kunde das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung per Einschreiben mit Rückschein zu kündigen. Aufträge, die bereits im Rahmen dieses Vertrags erteilt wurden, werden gemäß dem Vertrag und in Anwendung der AGB ausgeführt. Erhält das Unternehmen nicht spätestens bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Preises eine Mitteilung über die Kündigung des Vertrags, wird davon ausgegangen, dass der Kunde den neuen Preis akzeptiert hat.

Unbeschadet der vorstehenden Bestimmung ist die andere Partei berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn nach Inkrafttreten des Vertrags unvorhergesehene Ereignisse eintreten, die sich der angemessenen Kontrolle der Parteien entziehen und die die betreffende Partei bei Abschluss des Vertrags vernünftigerweise nicht berücksichtigen konnte und die das wirtschaftliche Gleichgewicht des Vertrags zum Nachteil einer der Parteien erheblich verändern, z. B. indem sie es einer Partei ermöglichen, eine Zahlung zu erhalten, die höher ist als der im Vertrag vorgesehene Betrag. Wenn beispielsweise die Kosten für die Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen erheblich steigen, vereinbaren die Parteien in gutem Glauben, eine Preisanpassung auszuhandeln, mit dem Ziel, ein Gleichgewicht herzustellen, das weitgehend dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses entspricht.

 

ARTIKEL 6: BEDINGUNGEN FÜR DIE BEZAHLUNG VON DIENSTLEISTUNGEN

Gemäß Artikel 3 und 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird der Preis für die Dienstleistungen auf der Grundlage eines Kostenvoranschlags festgelegt, der im Voraus zu zahlen ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Eine Anzahlung auf den Gesamtpreis der Dienstleistungen wird zwingend bei der Bestätigung des Auftrags gefordert, und der Restbetrag wird vor Beginn der Dienstleistung fällig. Sofern nicht anders vereinbart, muss der Kunde den vollen Preis für die Dienstleistungen vor Beginn der Erbringung der Dienstleistungen und spätestens an dem Tag, der für die Erbringung der Dienstleistungen vorgesehen ist, bezahlt haben. Falls die Dienstleistungen am Tag ihrer Erbringung nicht vollständig bezahlt sind, gilt die Anzahlung als endgültig von VIAVERBIA BENELUX einbehalten. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsfrist ist das Unternehmen unter anderem berechtigt, seine Leistungen sofort einzustellen und den Vertrag ohne vorherige Mahnung und ohne Einschaltung eines Richters zu kündigen. Darüber hinaus verlieren alle anderen noch nicht fälligen Rechnungen den Vorteil der gewährten Frist und werden sofort fällig.

Bei Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung einer Rechnung werden ohne Notwendigkeit einer Inverzugsetzung und als Strafklausel Zinsen gemäß dem geänderten Gesetz vom 18. April 2004 über Zahlungsfristen und Verzugszinsen fällig. Die Verzugszinsen betragen mindestens 10 % auf Jahresbasis auf jeden unbezahlten Betrag, mit einem Minimum von 125 €, und unbeschadet des Rechts von VIAVERBIA BENELUX, eine Entschädigung für alle erlittenen Schäden zu fordern. VIAVERBIA BENELUX kann auch eine Entschädigung für die Inkassokosten gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen verlangen. 

 

ARTIKEL 7: VERTRAGSERFÜLLUNG

Alle Aufträge werden ausschließlich von VIAVERBIA BENELUX angenommen und erfüllt, auch wenn es die ausdrückliche oder stillschweigende Absicht ist, dass ein Auftrag von einer bestimmten Person innerhalb von VIAVERBIA BENELUX erfüllt wird. Nach Abschluss des Vertrags wird VIAVERBIA BENELUX die Übersetzungsarbeiten gemäß den mit dem Kunden im Rahmen des Vertrags vereinbarten Spezifikationen durchführen.

Der Kunde ist verpflichtet, alles zu tun bzw. zu veranlassen, was vernünftigerweise erforderlich und wünschenswert ist, um eine pünktliche und ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags zu ermöglichen.

Dies umfasst auch die Beantwortung von Anfragen von VIAVERBIA BENELUX nach zusätzlichen Informationen, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erforderlich sind.

VIAVERBIA BENELUX wird vom Kunden ausdrücklich ermächtigt, für die Zwecke einer ordnungsgemäßen Vertragserfüllung die Arbeiten von Dritten ausführen zu lassen.

 

ARTIKEL 8: VERTRAGSÄNDERUNGEN UND VOM KUNDEN VERLANGTE ZUSÄTZLICHE ARBEITEN

Zusätzliche Vereinbarungen oder spätere Änderungen sowie mündliche Zusicherungen von Mitarbeitern von VIAVERBIA BENELUX sind für diese erst dann verbindlich, wenn sie von VIAVERBIA BENELUX schriftlich per E-Mail, Fax oder Post bestätigt werden. Ebenso können eventuelle Änderungen des Auftrags durch den Kunden von VIAVERBIA BENELUX nur im Rahmen ihrer Möglichkeiten berücksichtigt werden. Falls VIAVERBIA BENELUX die vom Kunden gewünschten Änderungen berücksichtigt, werden diese zu einem neuen Kostenvoranschlag und einer Preisanpassung führen. In diesem Fall ist der Kunde an den angepassten Preis gebunden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass VIAVERBIA BENELUX je nach Stand der Arbeiten oder im Falle der Unmöglichkeit, den vom Kunden nach Abschluss des Vertrages vorgelegten Änderungswünschen nachzukommen, die vom Kunden gewünschten Änderungen möglicherweise nicht vornimmt.

In diesem Fall ist VIAVERBIA BENELUX berechtigt, den Vertrag zu kündigen, ohne dem Kunden gegenüber schadenersatzpflichtig zu sein.

VIAVERBIA BENELUX kann dem Kunden in einem solchen Fall auch einen anteiligen Betrag in Rechnung stellen, der sich nach der Anzahl der bereits übersetzten Wörter oder nach dem Anteil der erbrachten Dienstleistung richtet.

 

ARTIKEL 9: BESONDERE BEDINGUNGEN

9.1 Verwendung von technischer und spezifischer Terminologie

Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Übersetzer und Dolmetscher keine Techniker sind, die die spezifische Terminologie beherrschen, die in dem/den Tätigkeitsbereich(en), in dem/denen die Leistung in Anspruch genommen wird, erforderlich ist.

Daraus folgt, dass im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen die technische und branchenspezifische Terminologie des Kunden sowie der Hausjargon von VIAVERBIA BENELUX nicht garantiert werden. 

In diesem Zusammenhang muss der Kunde VIAVERBIA BENELUX mindestens acht (8) Tage vor Beginn der Erbringung der Dienstleistungen unaufgefordert alle Unterlagen übermitteln, die für eine effiziente Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind. Diese erforderliche Dokumentation umfasst insbesondere das technische Glossar und die spezifische Terminologie, die in dem von der Erbringung der Dienstleistungen betroffenen Fachgebiet verwendet wird.

Wenn der Kunde nicht mindestens 8 Tage vor Beginn der Erbringung der Dienstleistungen ein Glossar zur Verfügung stellt, ist es üblich, dass der Dienstleister auf standardisierte technische Begriffe zurückgreift, ohne dass ihm dies vorgeworfen werden kann.

9.2 Arten von Dolmetschleistungen

Dem Kunden werden mehrere Arten von Dolmetschleistungen zur Verfügung gestellt:

Verhandlungs- oder Konsekutivdolmetschen: Der Dolmetscher hat die Aufgabe, die Kommunikation zwischen zwei Parteien zu vermitteln, die sich nicht in derselben Sprache ausdrücken. Der oder die Redner müssen Pausen einlegen, um dem Dolmetscher Zeit zu geben, den Inhalt des Gesprächs zu übersetzen. Diese Technik wird bei Geschäfts-, Schulungs- und Begleitveranstaltungen eingesetzt, sowohl bei Präsenzveranstaltungen als auch bei Telefongesprächen oder aus der Ferne. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich mit dem Prinzip einverstanden und kann in keinem Fall eine Entschädigung verlangen, die durch eine Verhandlungs- oder Konsekutivdolmetschleistung veranlasst wird.

Simultandolmetschen (in der Kabine): Der Dolmetscher arbeitet in einer schalldichten Kabine mit mindestens einem zweiten Dolmetscher, da die ununterbrochene Arbeitszeit auf 20 Minuten begrenzt ist und die Dolmetscher sich abwechseln müssen. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich mit dem Prinzip einverstanden und kann in keinem Fall eine Entschädigung verlangen, die durch eine Simultandolmetschleistung (in der Kabine) veranlasst wird.

Der Redner spricht in ein Mikrofon, das mit dem Dolmetscher verbunden ist, der über einen Kopfhörer verfügt und den Inhalt der Rede sofort in ein Mikrofon wiedergibt. Der Inhalt der Rede wird in der jeweiligen Sprache in die Kopfhörer des Publikums übertragen.

9.3 Online erbrachte Dolmetschleistungen

Das Dolmetschen, ob per Telefon oder Videokonferenz, wird pro Stunde abgerechnet.

Jede angefangene Einheit wird voll berechnet.

Ferndolmetschen erfolgt nach Terminvereinbarung. Die Rechnungsstellung beginnt zu der genauen Uhrzeit, zu der der Termin vereinbart wurde. Ein Termin, der mindestens 48 Stunden im Voraus abgesagt wird, wird jedoch nicht in Rechnung gestellt. 

Die erste Einheit des Tarifs wird in Rechnung gestellt:

  • Für jeden Termin, der nicht 24 Stunden im Voraus storniert wurde; 
  • Für jeden Termin, zu dem der Kunde nicht erscheint.

Wenn der Kunde im Rahmen der Bereitstellung von Dolmetschdienstleistungen die Aufzeichnung von Gesprächen verlangt, muss er zuvor alle Gesprächsteilnehmer darüber informieren und er verpflichtet sich, zuvor die ausdrückliche und schriftliche Zustimmung der Gesprächsteilnehmer einzuholen. VIAVERBIA BENELUX wird diese Aufnahme nur für eventuelle Transkriptionszwecke und nach der Bestätigung des Kunden erstellen, dass er die Zustimmung jedes einzelnen Teilnehmers eingeholt hat. VIAVERBIA BENELUX übernimmt keine Haftung für die ordnungsgemäße Zustimmung der einzelnen Teilnehmer. Um die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten, wird VIAVERBIA BENELUX die Aufzeichnung nicht an den Kunden weitergeben und sie nach der Übergabe der Übersetzung an den Kunden vernichten.

Der Kunde wird darüber hinaus darüber informiert, dass ein Dolmetscher vom Kunden nicht aufgrund seines Akzents abgelehnt werden darf, wenn er die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Sprachen korrekt beherrscht.

In Bezug auf Dolmetschen per Telefon oder Videokonferenz, das von einem Telefon- oder Online-Anbieter (Zoom, Microsoft Teams oder gleichwertig) durchgeführt wird, kann VIAVERBIA BENELUX nicht für die schlechte Qualität der Telefonverbindungen oder des Online-Konferenzsystems verantwortlich gemacht werden. Leitungsunterbrechungen oder andere Unterbrechungen können ihr folglich nicht angelastet werden. 

9.4 Vor Ort erbrachte Dolmetschleistungen

a. Kosten im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen

Sofern nicht anders vereinbart, gehen alle Kosten für die Anreise zum Veranstaltungsort zu Lasten des Kunden und werden zum Selbstkostenpreis weiterberechnet (Flug, Zug, Taxi, Unterkunft, Mahlzeiten und anderes).

Der Kunde verpflichtet sich, diese nach Erhalt gegen Vorlage der Belege zu bezahlen.

b. Zeiten für die Erbringung der Dienstleistungen

Die Zeiten für Mittag- oder Abendessen, wenn diese Zeiten in den Zeitplänen für die Erbringung der Dienstleistungen enthalten sind, werden in die tatsächlichen Zeiten für die Erbringung der Dienstleistungen einbezogen.

Wenn ein Dolmetscher im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen mit dem Kunden zu Mittag oder zu Abend essen muss, wird diese Mittags- oder Abendessenszeit als effektive Zeit der Erbringung der Dienstleistung gewertet. Auf Wunsch muss der Kunde die Anwesenheitsliste des Dolmetschers unterschreiben.

c. Versicherung des Kunden gegen die mit der Erbringung der Dienstleistungen verbundenen Risiken

Der Kunde erklärt, dass er gegen die Risiken, die mit der Erbringung der Dienstleistungen verbunden sind, versichert ist.

Diese Versicherung muss insbesondere zugunsten der Angestellten des Dienstleisters das Unfallrisiko am Ort des Auftrags und während der gesamten Dauer des Auftrags, alle Schäden an der körperlichen Unversehrtheit, die Haftpflicht usw. abdecken.

d. Beschädigung oder Verlust der dem Kunden zur Verfügung gestellten Dolmetschausrüstung

Wenn dem Kunden Dolmetscherausrüstung (wie Kabinen, Mikrofone, Kopfhörer usw.) zur Verfügung gestellt wird, bleibt der Kunde dafür von der Lieferung bis zur Abholung voll verantwortlich. Jegliche Beschädigung oder jeglicher Verlust wird zu den Kosten in Rechnung gestellt, die von VIAVERBIA BENELUX, die das Material vermietet, festgelegt wurden.

e. Verlängerung der Frist für die Bereitstellung der Dienstleistungen durch den Kunden

Sollte sich die Frist für die Erbringung der Dienstleistungen aufgrund von Umständen, die dem Kunden zuzurechnen sind, verlängern, hat der Kunde die daraus resultierenden Folgen zu tragen.

Diese Folgen umfassen unter anderem:

  • Die Bezahlung der zusätzlichen Stunden, die im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen genutzt wurden, gemäß dem Tarif, der in dem vom Kunden akzeptierten Kostenvoranschlag genannt ist;
  • die Erstattung der Transportkosten des Dolmetschers (Flug- oder Bahntickets), die durch die Verlängerung der Frist für die Erbringung der Dienstleistungen entstanden sind, gegen Vorlage der entsprechenden Belege;
  • die Erstattung der Aufenthaltskosten des Dolmetschers und dessen Honorars, wenn der Dolmetscher aufgrund der Verlängerung der Frist für die Erbringung der Dienstleistungen gezwungen ist, am Einsatzort zu bleiben, gegen Vorlage der entsprechenden Belege.

f. Unzufriedenheit und Beschwerde des Kunden

Ein Kunde darf einen Dolmetscher nicht wegen eines ausländischen Akzents ablehnen, wenn dieser die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Sprachen korrekt beherrscht.

Sollte der Kunde mit einem Dolmetscher nicht zufrieden sein, muss er VIAVERBIA BENELUX innerhalb von vier Stunden nach Beginn der Dienstleistung darüber informieren. 

In einem solchen Fall wird sich VIAVERBIA BENELUX nach besten Kräften bemühen, den Dolmetscher zu ersetzen, sofern ein Ersatz zur Verfügung steht. 

Die Unmöglichkeit, den vom Kunden abberufenen Dolmetscher zu ersetzen, weil kein Ersatz zur Verfügung steht, wird einem Fall höherer Gewalt gleichgesetzt. VIAVERBIA BENELUX ist nicht verpflichtet, für die durch diesen ausdrücklichen Fall höherer Gewalt verursachten Unannehmlichkeiten zu entschädigen.

In jedem Fall beschränkt sich die Haftung von VIAVERBIA BENELUX strikt auf die erbrachten Dienstleistungen. Daraus folgt, dass die Höhe der Haftung von VIAVERBIA BENELUX auf den Rechnungsbetrag oder den von der Versicherungsgesellschaft, die ihre Haftung abdeckt, geschätzten Betrag begrenzt ist.

Abweichend von Artikel 10.1 unten muss die Reklamation des Kunden bezüglich einer Dolmetschdienstleistung innerhalb von 5 Tagen nach deren Erbringung per E-Mail, Fax oder Post an VIAVERBIA BENELUX gesendet werden. Die Beschwerde muss detailliert, klar, deutlich und mit konkreten, nachprüfbaren Angaben die Gründe angeben, die ihn dazu veranlasst haben, die Dolmetschdienstleistung nicht zu akzeptieren. 

g. Unmöglichkeit der Erbringung der Dienstleistung

VIAVERBIA BENELUX kann nicht für Verspätungen oder Abwesenheit des Dolmetschers aufgrund von Ereignissen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, wie z. B. Verspätungen der SNCF und anderer Eisenbahn-, Land- oder Lufttransportunternehmen, Verkehrsunfälle, Verlangsamung des Verkehrs aufgrund von Streiks oder Demonstrationen oder allen anderen Ereignissen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, verantwortlich gemacht werden. 

Sollte der Dolmetscher auf dem Transportweg aufgrund höherer Gewalt vollständig abwesend sein, werden die Honorare und Kosten zu 50 % vom Kunden getragen.

Im Falle einer unvorhergesehenen Erkrankung, die durch eine ärztliche Krankschreibung vor oder während der Erbringung der Dienstleistungen nachgewiesen werden muss, wird VIAVERBIA BENELUX sich nach Kräften um einen Ersatz für den Dolmetscher bemühen. 

Die Unmöglichkeit, einen krankgeschriebenen Dolmetscher zu ersetzen, weil keine Ersatzkraft zur Verfügung steht, wird einem Fall höherer Gewalt gleichgesetzt.

In diesem Zusammenhang ist VIAVERBIA BENELUX nicht verpflichtet, für die durch diesen Fall höherer Gewalt verursachten Unannehmlichkeiten zu entschädigen.

Die Erbringung der Dienstleistungen wird jedoch für den nicht ausgeführten Teil nicht in Rechnung gestellt. Hingegen werden dem Kunden die eventuelle Miete der Ausrüstung und die entstandenen Reisekosten in Rechnung gestellt.

9.5 Leistungen von Synchronsprechern

Im Falle von Synchronisierungsdienstleistungen basieren die Preise im Kostenvoranschlag auf den vom Kunden bereitgestellten Informationen, d. h. auf der Länge der Originaldatei bzw. der Anzahl der Zeichen im Text, dem Typ der Stimme, den Sprachen und den Bearbeitungen der Audiodatei. Die Leistungen von VIAVERBIA BENELUX sind zur freien Nutzung auf allen Medien ohne zeitliche Begrenzung, sofern im Kostenvoranschlag nichts anderes angegeben ist, und zur Nutzung in öffentlichen Medien wie der Ausstrahlung in terrestrischen Radiosendern, im Internet oder im Fernsehen.

VIAVERBIA BENELUX behält sich das Recht vor, den Kostenvoranschlag zu überarbeiten, wenn bestimmte Arbeitsschritte nicht vorgesehen waren oder wenn der Kunde Autorenänderungen vornimmt.

Für jeden Auftrag validiert der Kunde eine Stimme. Wenn er nach Rückgabe der Datei mit dieser Stimme nicht mehr zufrieden ist, bleibt der Rechnungsbetrag dennoch fällig. Für eine neue Aufnahme wird ein neuer Kostenvoranschlag erstellt.

Wenn der Kunde die Integration von Tonträgern wie Musik oder Ähnlichem verlangt, muss er sicherstellen, dass er die Rechte der Rechteinhaber, einschließlich der Verwertungsgesellschaften, Autoren, Verleger oder Komponisten, respektiert. VIAVERBIA BENELUX kann in diesem Zusammenhang niemals behelligt werden.

Der Auftrag wird erst nach Erhalt des unterzeichneten Kostenvoranschlags zusammen mit dem Auftrag angenommen, wenn dieser in seiner Struktur erforderlich ist, und eventuell zusammen mit der Anzahlung.

Die Art der Lieferung erfolgt hauptsächlich per E-Mail mit einer MP3- oder MP4-Datei, sofern im Kostenvoranschlag nichts anderes angegeben ist.

 

ARTIKEL 10: HAFTUNG VON VIAVERBIA BENELUX - MODALITÄTEN FÜR REKLAMATIONEN

VIAVERBIA BENELUX verpflichtet sich, Dienstleistungen anzubieten, die einem Qualitätsstandard entsprechen.

Jede Reklamation bezüglich der Qualität der Dienstleistungen muss per Einschreiben mit Rückschein innerhalb von 8 Tagen nach Erbringung der Dienstleistung mitgeteilt werden. 

VIAVERBIA BENELUX verpflichtet sich, jede Reklamation innerhalb einer Frist von maximal 30 Tagen zu bearbeiten.

Das Reklamationsschreiben des Kunden muss argumentativ begründet sein und es müssen konkrete und nachprüfbare Elemente zur Untermauerung der Reklamation vorgelegt werden. Keine Reklamation darf dazu führen, dass die Zahlung für die Dienstleistungen verweigert wird.

VIAVERBIA BENELUX haftet in keinem Fall für ein Missverhältnis zwischen ihren Dienstleistungen und den unausgesprochenen oder ausgesprochenen, aber für nicht erfüllbar erklärten Bedürfnissen des Kunden. Es obliegt ihm, sich über die funktionalen und technischen Merkmale der Leistungen von VIAVERBIA BENELUX zu informieren.

Jede Partei trägt die volle Verantwortung für die Folgen, die sich aus ihren eigenen Fehlern, Irrtümern oder Unterlassungen sowie aus Fehlern, Irrtümern oder Unterlassungen ihrer Erfüllungsgehilfen und etwaigen Bevollmächtigten ergeben und der anderen Partei einen direkten Schaden zufügen.

 

Sowohl auf vertraglicher als auch auf außervertraglicher Ebene trägt VIAVERBIA BENELUX nicht die finanziellen Folgen von Fehlern und Irrtümern der Beteiligten, die entweder im Vorfeld oder gleichzeitig an ihrer Seite tätig sind. Sie kann weder gesamtschuldnerisch noch in solidum für Fehler anderer Beteiligter haftbar gemacht werden, für deren Schuld sie dem Kunden gegenüber niemals verpflichtet ist. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf eine Haftung in solidum.

 

VIAVERBIA BENELUX kann sich von Mitarbeitern oder Korrespondenten ihrer Wahl unterstützen lassen. Sie entscheidet, wie und von wem die im Auftrag beschriebenen Dienstleistungen ausgeführt werden.  Sie schließt jede Haftung für Schäden aus, die auf Dritte zurückzuführen sind, die er im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags beauftragt hat.

Nach Abschluss des Auftrags übernimmt VIAVERBIA BENELUX keine Verpflichtung, den Kunden über eine mögliche Änderung der für den Auftrag geltenden Gesetze oder Bestimmungen zu informieren oder den Kunden über die möglichen Auswirkungen einer solchen Änderung auf den Auftrag und seine Ergebnisse aufzuklären.

Sollte eine der Parteien aufgrund der Erfüllung des vorliegenden Vertrags haftbar gemacht werden, so ist diese Haftung außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf vorhersehbare, nachgewiesene direkte materielle Schäden beschränkt, die ausschließlich und unmittelbar aus einer schuldhaften Nichterfüllung resultieren, unter Ausschluss aller indirekten und/oder immateriellen Schäden und, insbesondere jeglicher Verlust von Umsatz, Gewinn, Betriebsgewinn, Ruf oder Ansehen, Kunden, Klagen Dritter, kommerziellen oder wirtschaftlichen Schäden, zusätzlichen Betriebs- oder Produktionskosten, Betriebsunterbrechungen, Zusatzkosten und anderen Einkommensverlusten. Jede Partei wird dafür sorgen, dass ihr eigener Versicherer darauf verzichtet, die andere Partei für indirekte und/oder immaterielle Schäden, wie oben nicht erschöpfend aufgeführt, haftbar zu machen.

 

Ungeachtet anderer Bestimmungen des Vertrags darf in allen Fällen, in denen VIAVERBIA BENELUX Schadensersatz schuldet, dieser niemals höher sein als der höhere der beiden folgenden Werte: entweder der Betrag der vom Kunden in Erfüllung des Vertrags gezahlten Vergütung oder der Wert der finanziellen Leistung der Berufshaftpflichtversicherung des Unternehmens, sofern diese die Transaktion abdeckt.

 

ARTIKEL 11: GEISTIGES EIGENTUM

Die geistigen Eigentumsrechte von VIAVERBIA BENELUX an den für den Kunden erbrachten Leistungen sind das ausschließliche Eigentum von VIAVERBIA BENELUX. VIAVERBIA BENELUX bleibt bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung Inhaber der Nutzungsrechte und der Kunde darf die Dienstleistung erst nach vollständiger Begleichung der Rechnung nutzen. Nach vollständiger Bezahlung der Dienstleistung kann der Kunde diese geistigen Eigentumsrechte an der Dienstleistung unter den im Kostenvoranschlag festgelegten Bedingungen nutzen und/oder verwerten: Entweder sind die Rechte frei nutzbar, auf jedem Medium und ohne zeitliche Begrenzung, oder sie sind eingeschränkt nutzbar.

Der Kunde garantiert, dass alle Dokumente, die dem Dienstleister von ihm und/oder seinen Erfüllungsgehilfen und Angestellten übermittelt werden, frei von Rechten Dritter sind, die die Ausführung der vom Dienstleister angenommenen Leistungen verbieten würden. Der Kunde verpflichtet sich unwiderruflich, in seiner Eigenschaft als Bürge jeglichen Schadenersatz zu zahlen, der vom Dienstleister aufgrund der Verletzung der Rechte eines Dritten durch die Ausführung der Dienstleistungen gefordert werden.

 

ARTIKEL 12: HÖHERE GEWALT

Sollte es VIAVERBIA BENELUX aufgrund höherer Gewalt nicht möglich sein, eine akzeptierte Leistung zu erbringen, so ist dies nicht VIAVERBIA BENELUX anzulasten, die dafür nicht haftbar gemacht werden kann.

Es wird darauf hingewiesen, dass die folgenden Ereignisse einem Fall höherer Gewalt gleichgestellt sind, wobei diese Aufzählung nicht abschließend ist:

  • Stromausfall und/oder Unterbrechung des Internetnetzes zwischen dem Kunden und dem Übersetzer oder Dolmetscher, unabhängig von der Ursache, sowie alle Kommunikationsprobleme zwischen dem Kunden und dem Übersetzer oder Dolmetscher;
  • Unmöglichkeit, die für die Erbringung der Leistung erforderliche Ausrüstung zu nutzen;
  • Probleme beim Transport des Dolmetschers;
  • Unvorhergesehene Erkrankung des Übersetzers oder des Dolmetschers, die durch eine ärztliche Krankschreibung vor oder während der Erbringung der Dienstleistungen nachgewiesen werden muss;
  • Situation im Zusammenhang mit Covid oder ähnlichen Kontaminationen.

 

ARTIKEL 13: VERTRAULICHKEIT

VIAVERBIA BENELUX verpflichtet sich, alle ihr anvertrauten Dokumente sowie den Inhalt von Äußerungen, die während der Erbringung der Dienstleistungen getätigt werden, vertraulich zu behandeln. 

VIAVERBIA BENELUX verpflichtet sich, die gleiche Verpflichtung auch von ihren Übersetzern, Dolmetschern, Synchronsprechern oder anderen Personen, die eine Dienstleistung erbracht haben oder an einer Dienstleistung beteiligt waren, einzuholen.

 

ARTIKEL 14: PERSONENBEZOGENE DATEN

Für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet der Begriff „Datenschutzrecht“ (i) die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr, und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) („DSGVO“), und (ii) alle anwendbaren Gesetze oder Verordnungen der EU-Mitgliedstaaten, die der DSGVO Wirkung verleihen oder ihre Bestimmungen umsetzen, jeweils in ihrer geänderten, ergänzten oder ersetzten Fassung.

 

Durch die Kontaktaufnahme mit VIAVERBIA BENELUX, auch für eine einfache Anfrage nach Dienstleistungen, erklären sich die Kunden und Besucher der Website https://viaverbia.lu und anderer Websites von VIAVERBIA BENELUX oder der OPTILINGUA-Gruppe damit einverstanden, dass ihre E-Mail-Adresse, ihr Vor- und Nachname sowie Informationen über die angefragten Dienstleistungen von VIAVERBIA BENELUX gespeichert werden. Diese Daten werden einerseits verwendet, um den Kostenvoranschlag, Informationen und Aktualisierungen in Bezug auf Ihren Auftrag zu versenden, und andererseits, um gelegentlich Informationen über die Sprachdienstleistungen von VIAVERBIA BENELUX zu versenden.

Die Daten werden nur zu dem Zweck verarbeitet, eine optimale Nutzung der von VIAVERBIA BENELUX angebotenen Dienstleistungen zu ermöglichen, d. h. um die von den Kunden erteilten Aufträge zu bearbeiten, Kostenvoranschläge und Informationen über die erbrachten Dienstleistungen auf Anfrage von Interessenten zu versenden. Die Verarbeitung der Daten ist daher für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist (Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen), oder für die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person ergriffen werden (z. B. Zusendung eines Kostenvoranschlags).

Die Daten können an eventuelle Partner von VIAVERBIA BENELUX weitergegeben werden, die mit der Ausführung, Bearbeitung, Verwaltung und Bezahlung der Aufträge beauftragt sind. Sie werden niemals zu Werbezwecken an Dritte weitergegeben. Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit kann VIAVERBIA BENELUX darüber hinaus die Daten an Personen weitergeben, an die VIAVERBIA BENELUX bestimmte Arbeiten im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen untervergeben hat. Dabei handelt es sich um folgende Dritte: Subunternehmer wie Treuhänder (Buchhaltung), externe Berater, Partner wie Webmaster, Programmierer, Informatiker, Verwaltungen und Steuerbehörden.

Mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs übermittelt VIAVERBIA BENELUX die Daten ihrer Kunden nicht in Drittländer. Ein Drittland ist ein Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, das nicht über einen Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission verfügt.

Darüber hinaus kann VIAVERBIA BENELUX gezwungen sein, die Daten offenzulegen, um geltenden Gesetzen nachzukommen oder auf Verlangen einer Behörde oder im Rahmen eines Gerichtsverfahrens, zur Durchsetzung dieser AGB, z. B. zur Beantwortung von Reklamationen und/oder Ansprüchen, zum Schutz der Rechte oder Interessen von VIAVERBIA BENELUX oder ihrer Kunden.

 

Wenn personenbezogene Daten von den Parteien im Rahmen dieses Vertrags oder in Verbindung mit diesem Vertrag gemeinsam genutzt werden, bestimmt jede Partei bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Rahmen dieses Vertrags oder in Verbindung mit diesem Vertrag allein (und nicht gemeinsam mit der anderen Partei), zu welchem Zweck und mit welchen Mitteln die betreffenden Daten verarbeitet werden. Jede Partei handelt daher als unabhängige Verantwortliche für die Datenverarbeitung.

 

Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ist jede Partei verpflichtet:

(a) ihre Verpflichtungen im Rahmen der Datenschutzgesetze zu erfüllen;

(b) den betroffenen Personen die in den Artikeln 13 und 14 der DSGVO genannten Informationen zur Verfügung zu stellen;

(c) keine Handlungen oder Unterlassungen auszuführen oder zu ermöglichen, für die die andere Partei nach den Datenschutzgesetzen haftbar gemacht werden kann;

(d) sicherzustellen, dass sie personenbezogene Daten mit der anderen Partei auf sichere Weise austauscht;

(e) sicherzustellen, dass ausreichende Garantien gegeben und geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen werden, damit die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet ist;

(f) angemessene Unterstützung, Informationen und Zusammenarbeit bereitzustellen, wenn die andere Partei dies in Bezug auf Datenschutzfragen verlangt, einschließlich:

- In Bezug auf alle Fragen, die nach vernünftiger Einschätzung der anderen Partei notwendig sind, um die kontinuierliche Einhaltung der Datenschutzgesetze durch diese Partei zu gewährleisten;

- In Bezug auf Beschwerden und/oder die Ausübung oder mutmaßliche Ausübung von Rechten durch eine betroffene Person nach den Datenschutzgesetzen oder in Bezug auf Untersuchungen oder Durchsetzungsmaßnahmen der luxemburgischen Datenschutzbehörde („CNPD“) oder einer anderen Aufsichtsbehörde in Bezug auf oder im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die andere Partei im Rahmen dieses Abkommens oder in Verbindung mit diesem Abkommen; und

- Jede Verletzung der Sicherheit und/oder jeder Verlust, jede Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung der personenbezogenen Daten; und

(g) sicherzustellen, dass alle ihre Geschäfts- und Betriebsunterlagen sowie die bereitgestellten personenbezogenen Daten ordnungsgemäß aufbewahrt werden, sicherzustellen, dass Dritte keinen Zugriff auf diese Informationen haben, und der anderen Partei die während der Laufzeit des Vertrags gelieferten Informationen und personenbezogenen Daten auf Verlangen nach Beendigung des Vertrags unaufgefordert und unter Berücksichtigung der geltenden berufsrechtlichen Aufbewahrungsfristen zurückzugeben.

VIAVERBIA BENELUX erfasst und speichert die von ihren Kunden übermittelten personenbezogenen Daten auf sichere Weise durch computergestützte und physische Sicherheitsmaßnahmen. Die Daten werden in Dateien gespeichert, auf die nur die Mitarbeiter von VIAVERBIA BENELUX und der für VIAVERBIA BENELUX tätige IT-Dienstleister Zugriff haben.

Die Daten werden 3 Jahre plus das laufende Jahr aufbewahrt. Wenn nach Ablauf dieser Frist keine Geschäftsbeziehung registriert wurde, werden sie automatisch von den Servern gelöscht. Die Daten werden in einem externen Rechenzentrum gespeichert, das sich in einem Mitgliedsland der Europäischen Union befindet.

Die Kunden werden darüber informiert, dass sie das Recht haben, von VIAVERBIA BENELUX Zugang zu den sie betreffenden Daten, die Berichtigung oder Löschung dieser Daten oder eine Einschränkung der sie betreffenden Verarbeitung zu verlangen, sowie das Recht, unter bestimmten Bedingungen Widerspruch gegen die sie betreffende Verarbeitung einzulegen, und das Recht auf Datenübertragbarkeit.

Die Kunden können VIAVERBIA BENELUX bei Fragen oder für weitere Informationen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten oder zur Ausübung ihrer Rechte unter der folgenden E-Mail-Adresse kontaktieren: info@viaverbia.com. VIAVERBIA BENELUX wird innerhalb einer Frist von höchstens einem Monat antworten.

Die Kunden werden weiterhin darüber informiert, dass sie, wenn sie mit der Antwort von VIAVERBIA BENELUX auf eine ihrer Anfragen oder mit der Art und Weise, wie VIAVERBIA BENELUX die Daten verarbeitet, nicht zufrieden sind, das Recht haben, bei einer Aufsichtsbehörde (in Luxemburg ist dies die CNPD - Datenschutzbehörde - https://www.cnpd.lu) eine Beschwerde einzureichen. 

 

ARTIKEL 15: ANWENDBARES RECHT

Unbeschadet des Rechts des Verbraucherkunden, die Rechte und den Schutz geltend zu machen, die ihm durch die zwingenden Bestimmungen des Rechts, das bei Fehlen dieser Klausel anwendbar wäre, gewährt werden, unterliegen die vorliegenden AGB und die sich daraus ergebenden Transaktionen dem luxemburgischen Recht.

 

III. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR VERBRAUCHERKUNDEN

ARTIKEL 16: WIDERRUFSRECHT BEI IM FERNABSATZ GESCHLOSSENEN VERTRÄGEN 

Im Falle eines im Fernabsatz geschlossenen Vertrags hat der Kunde gemäß dem Gesetz eine Widerrufsfrist von 14 Tagen ab Vertragsabschluss. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde von seinem Widerrufsrecht gegenüber VIAVERBIA BENELUX Gebrauch machen und seinen Auftrag ohne Angabe von Gründen oder Zahlung einer Vertragsstrafe stornieren, indem er eine E-Mail an die Adresse info@viaverbia.com sendet, in der er seinen eindeutigen Willen zum Widerruf zum Ausdruck bringt. Der Kunde kann das Muster-Widerrufsformular verwenden.

MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR
 (Bitte füllen Sie dieses Formular nur aus und senden Sie es zurück, wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten)
   - An VIAVERBIA BENELUX, info@viaverbia.com:
   - Hiermit widerrufe(n) ich/wir den Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
   - Auftrag vom (*)
   - Name des (der) Verbraucherkunden (*)
   - Adresse des (der) Verbraucherkunden (*)
   - Unterschrift des/der Verbraucherkunden (nur bei Übermittlung dieses Formulars in Papierform)
   - Datum (*).“

(*) Auszufüllende Informationen

Die Ausübung des Widerrufsrechts durch den Kunden setzt voraus, dass die Erbringung der Dienstleistung während der Widerrufsfrist nicht begonnen hat. Im Falle der Ausübung des Widerrufsrechts innerhalb der oben genannten Frist wird nur der Preis der in Auftrag gegebenen Dienstleistungen zurückerstattet, und zwar innerhalb einer Frist von maximal 14 Tagen ab dem Tag, an dem VIAVERBIA BENELUX die Mitteilung über den Widerruf des Kunden erhalten hat.

Der Kunde, der die sofortige Ausführung der Dienstleistung durch VIAVERBIA BENELUX wünscht, ohne das Ende der Widerrufsfrist abzuwarten, wird jedoch ordnungsgemäß darüber informiert, dass er aufgrund dieses ausdrücklichen Wunsches und gemäß Artikel L. 222-9. (7) des Verbrauchergesetzbuches (Code de consommation) sein Widerrufsrecht in Bezug auf die betreffende Dienstleistung nicht mehr ausüben kann. In diesem Fall erkennt der Kunde durch die bloße Annahme der vorliegenden AGB ausdrücklich an, dass er sein Widerrufsrecht verliert, sobald der Vertrag von VIAVERBIA BENELUX vollständig erfüllt wurde, und zwar in allen Fällen, in denen die Erbringung der Dienstleistungen mit seiner ausdrücklichen vorherigen Zustimmung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen hat.

 

ARTIKEL 17: STREITFÄLLE

Alle Streitfälle in Verbindung mit den von VIAVERBIA BENELUX gemäß diesen AGB erbrachten Dienstleistungen, die sowohl deren Gültigkeit, Auslegung, Umsetzung, Beendigung als auch deren Folgen und Konsequenzen betreffen und die nicht gütlich zwischen VIAVERBIA BENELUX und dem Kunden beigelegt werden konnten, werden ausschließlich den Gerichten des Gerichtsbezirks vorgelegt, in dem sich der Geschäftssitz von VIAVERBIA BENELUX befindet, unbeschadet der Anwendung der Bestimmungen des internationalen Privatrechts, die auf Streitigkeiten zwischen Unternehmern und Verbrauchern anwendbar sind.

Der Verbraucherkunde wird darüber informiert, dass er eine konventionelle Mediation in Anspruch nehmen kann.

 

ARTIKEL 18: VORVERTRAGLICHE INFORMATIONEN - ANNAHME DURCH DEN KUNDEN

Der Kunde erkennt an, dass er vor der Erteilung seines Auftrags in lesbarer und verständlicher Form über die vorliegenden AGB und alle Informationen und Auskünfte gemäß Artikel L. 111-1. ff. des Verbrauchergesetzbuches (Code de la consommation) informiert wurde, insbesondere:

  • die wesentlichen Merkmale der Dienstleistung unter Berücksichtigung des verwendeten Kommunikationsmediums und der betreffenden Dienstleistung; 
  • die Identität des Unternehmens, insbesondere seine Unternehmensnummer, seinen Handelsnamen;
  • der Preis der Dienstleistungen und die Nebenkosten (z. B. Material); 
  • falls der Vertrag nicht sofort erfüllt wird, das Datum oder die Frist, zu der VIAVERBIA BENELUX sich verpflichtet, die Dienstleistung zu erbringen; 
  • die Informationen über die Identität von VIAVERBIA BENELUX, ihre postalischen, telefonischen und elektronischen Kontaktinformationen und ihre Tätigkeiten, wenn diese nicht aus dem Kontext hervorgehen, 
  • die Informationen über die gesetzlichen und vertraglichen Garantien und die Art und Weise ihrer Inanspruchnahme; 
  • die Möglichkeit, im Streitfall eine konventionelle Mediation in Anspruch zu nehmen; 
  • die Informationen über das Widerrufsrecht (Bestehen, Bedingungen, Frist, Modalitäten der Ausübung dieses Rechts und Muster-Widerrufsformular), die Kündigungsmodalitäten und andere wichtige Vertragsbedingungen (Artikel 16 oben).

Die Tatsache, dass eine natürliche Person auf der Internetseite von VIAVERBIA BENELUX, https://viaverbia.lu bestellt, bedeutet die volle und uneingeschränkte Zustimmung und Annahme der vorliegenden AGB, was vom Kunden ausdrücklich anerkannt wird, der insbesondere darauf verzichtet, sich auf ein widersprüchliches Dokument zu berufen, das gegenüber VIAVERBIA BENELUX nicht durchsetzbar wäre.

 

IV. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR GESCHÄFTSKUNDEN

ARTIKEL 19: ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR BESTIMMTE KATEGORIEN

Die Angaben in den Katalogen, Prospekten und Preislisten von VIAVERBIA BENELUX sind unverbindlich und können jederzeit geändert werden.

VIAVERBIA BENELUX hat das Recht, daran jegliche Änderungen vorzunehmen, die ihr nützlich erscheinen.

VIAVERBIA BENELUX kann darüber hinaus je nach Art des Geschäftskunden, die anhand objektiver Kriterien bestimmt wird, von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen für bestimmte Kategorien aufstellen. 

In diesem Fall gelten für alle Geschäftskunden, die diese Kriterien erfüllen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für bestimmte Kategorien.

 

ARTIKEL 20: UNWIRKSAMKEIT DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES GESCHÄFTSKUNDEN

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vom Geschäftskunden ausdrücklich anerkannt und akzeptiert. Der Geschäftskunde erklärt und bestätigt, dass er sie vollständig zur Kenntnis genommen hat und verzichtet daher auf die Geltendmachung von widersprüchlichen Dokumenten, insbesondere seiner eigenen Allgemeinen Einkaufsbedingungen, die gegenüber VIAVERBIA BENELUX nicht durchsetzbar sind, selbst wenn VIAVERBIA BENELUX davon Kenntnis hat.

 

ARTIKEL 21: FEHLENDE AUFRECHNUNG NICHT GEGENSEITIGER FORDERUNGEN ODER VERBINDLICHKEITEN

Ohne ausdrückliche, vorherige und schriftliche Zustimmung von VIAVERBIA BENELUX und unter der Voraussetzung, dass die gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten sicher, liquide und fällig sind, kann der Geschäftskunde keine rechtsgültige Aufrechnung zwischen etwaigen Vertragsstrafen für die verspätete Erbringung der bestellten Dienstleistungen oder die Nichtübereinstimmung mit dem Auftrag einerseits und den Beträgen, die der Geschäftskunde VIAVERBIA BENELUX für den Kauf der genannten Dienstleistungen schuldet, andererseits vornehmen.

 

ARTIKEL 22: STREITFÄLLE

Alle Streitfälle, zu denen die in Anwendung der vorliegenden AGB abgeschlossenen Kauf- und Verkaufsgeschäfte Anlass geben könnten, die sowohl ihre Gültigkeit, Auslegung, Durchführung, Beendigung als auch ihre Konsequenzen und Folgen betreffen und die zwischen VIAVERBIA BENELUX und dem Geschäftskunden nicht beigelegt werden konnten, werden ausschließlich den Gerichten des Gerichtsbezirks vorgelegt, in dem sich der Geschäftssitz von VIAVERBIA BENELUX befindet.

 

V. ABSCHLIESSENDE BESTIMMUNGEN

Authentischer Text. Der französische Text dieses Abkommens ist der einzige authentische Text. Falls sie in eine oder mehrere Fremdsprachen übersetzt werden, ist im Streitfall nur der französische Text maßgebend.

Vollständiger Wortlaut des Abkommens. Der vorliegende Vertrag stellt das gesamte Abkommen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieses Vertrages dar und ersetzt alle vorherigen Diskussionen, Gespräche, Dokumente oder Verträge.

Schriftform. Jede Änderung, Modifikation oder Ergänzung dieses Abkommens muss ausschließlich schriftlich erfolgen, einen Verweis auf diesen Vertrag enthalten und von beiden Parteien oder ihren voll bevollmächtigten Vertretern unterzeichnet werden.

Nicht-Kompensation. Die Aufrechnung durch die Kundin zwischen den VIAVERBIA BENELUX geschuldeten Beträgen und Beträgen, die von der Kundin gefordert werden könnten, ist nicht zulässig, es sei denn, VIAVERBIA BENELUX hat dem vorher schriftlich zugestimmt.

Leistungsort von Schulden. Alle Schulden auf der Grundlage dieses Abkommens sind Bringschulden und keine Holschulden.

Wahl des Sitzes. Für die Erfüllung dieses Abkommens, seiner Folgen und Konsequenzen wählen die Parteien ihren jeweiligen im Auftragsformular angegebenen Geschäftssitz als Sitz. Jede Änderung des gewählten Sitzes durch eine der Parteien muss der anderen Partei unverzüglich mitgeteilt werden, andernfalls ist sie gegenüber der anderen Partei nicht durchsetzbar.

Mitteilungen. Jede Partei teilt der anderen Partei unverzüglich jede wesentliche Änderung der Bedingungen oder das Eintreten von Ereignissen mit, die die Erfüllung dieses Abkommens beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen drohen.

Salvatorische Klausel. Falls zu irgendeinem Zeitpunkt eine oder mehrere Bestimmungen dieses Abkommens nach geltendem Recht ganz oder teilweise rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar sind oder werden, wird die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen oder eines Teils einer Bestimmung in keiner Weise beeinträchtigt oder beeinträchtigt.

Im Falle einer Rechtswidrigkeit, Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit bemühen sich die Vertragsparteien, in gutem Glauben Verhandlungen zu führen, um eine gültige und durchsetzbare Ersatzbestimmung zu vereinbaren, die, soweit möglich, mit dem Inhalt und dem Zweck dieses Abkommens übereinstimmt und die in ihren wirtschaftlichen und rechtlichen Auswirkungen der ungültigen, nichtigen oder undurchsetzbaren Bestimmung so nahe wie möglich kommt.

Kein Verzicht. Sofern in diesem Abkommen nichts anderes bestimmt ist, ist die Tatsache, dass eine Partei eine der Bestimmungen dieses Abkommens zu einem beliebigen Zeitpunkt nicht durchsetzt oder zu einem beliebigen Zeitpunkt die Erfüllung einer dieser Bestimmungen durch die andere Partei nicht verlangt, in keinem Fall als Verzicht auf diese Bestimmungen auszulegen und berührt in keiner Weise die Gültigkeit dieses Abkommens oder eines Teils davon oder die Rechte dieser Partei, später jede dieser Bestimmungen durchzusetzen.

Ein Verzicht auf einen Begriff, eine Bestimmung, eine Bedingung, ein Recht oder eine Einwilligung, die im Rahmen dieses Abkommens gewährt werden, ist nur wirksam, wenn er schriftlich erfolgt und von der verzichtenden oder einwilligenden Partei unterzeichnet ist, und nur in dem Fall und zu dem Zweck, für den er erfolgt.

Geschäftsfähigkeit der Unterzeichner. Jeder Unterzeichner dieses Abkommens garantiert, dass er die Befugnis hat, dieses Abkommen im Namen der Partei, für die er das Dokument unterzeichnet, zu unterzeichnen, dass das Abkommen durch alle anwendbaren internen Geschäftsverfahren genehmigt wurde und dass er sich bereit erklärt, die andere Partei zu verteidigen und von allen Ansprüchen freizustellen, die darauf beruhen, dass er nicht die Befugnis hat, im Namen der Partei, für die er hierin tätig geworden ist, zu unterzeichnen.

Elektronische Signaturen. Zwischen den Parteien wird ausdrücklich vereinbart, dass die Unterschrift einer Partei über ein gescanntes oder digitalisiertes Bild einer handschriftlichen Unterschrift (z. B. ein Scan im PDF-Format) oder eine elektronische Signatur (z. B. über DocuSign) gemäß der eIDAS-Verordnung EU/910/2014 für die Zwecke der Gültigkeit, Anwendbarkeit und Zulässigkeit die gleiche Kraft und Wirkung wie eine handschriftliche Originalunterschrift hat. Jede Vertragspartei erhält eine vollständig unterzeichnete Kopie des Abkommens. Die Übergabe der vollständig unterzeichneten Ausfertigung per E-Mail oder über ein elektronisches Signatursystem hat die gleiche Kraft und Wirkung wie die Übergabe einer Originalausfertigung auf Papier.

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